Um Erwerbern den Kauf von angebotenen Kunstwerken zu erleichtern, testen wir für Privatpersonen und Unternehmen, die Alternative der Anmietung von Kunstwerken.

Für Unternehmen bietet sich für Büroausstattungen die Möglichkeit einer direkten Abschreibung der anfallenden Kosten.

Mieter können nur volljährige oder juristische Personen sein.

Die Vertragsparteien schließen einen Mietvertrag über die Laufzeit von 60 Monaten ab. Der Mieter kann jedoch den Vertrag  jederzeit zum Ende des Folgemonats kündigen. Der Mieter wird dann das Kunstwerk umgehend an den Eigentümer zurück liefern.

Der Mietpreis entspricht monatlich 1/60 (einsechzigstel) des Kaufpreises.

AmA-Art tritt vertraglich als Vermittler auf. Neben der Miet-Vereinbarung zwischen Eigentümer und Mieter gelten ergänzend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von AmA-Art.

AmA-Art unterstützt die Bezahlung der Mietbeträge über die Firma PayPal. Damit ist für beide Partner eine absolute finanzielle Absicherung gewährleistet.

Der Mieter hat ein 14-tägiges kostenloses Rückgaberecht. Nach Ablauf dieses Zeitraumes beginnt die Pflicht zur Mietzahlung.

Wird die Miete zwei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt, tritt eine automatische fristlose Kündigung des Mietvertrages ein.

Das Kunstobjekt bleibt bis zum Abschluß des Vertrages im Besitz des Eigentümers.

Nach Ablauf von 60 Monaten geht das Kunstobjekt automatisch, kostenfrei in das Eigentum des Mieters über.

Der Eigentümer schließt, auf seine Kosten, eine umfangreiche Kunst-Schadensversicherung ab. Hierfür wird ein beidseitig unterschriebener Versicherungsvertrag vereinbart. Sofern ein Schaden für den Eigentümer des Kunstwerkes durch die Versicherung nicht vollumfänglich abdeckt ist haftet der Mieter für alle Kosten bis zur Höhe des Kaufpreises.

Der Mieter schreibt an info@ama-art.de zur Bekundung des Interesses der Anmietung. Der Eigentümer wird einen entsprechenden Versicherungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben per Mail an den Mieter senden. AmA-Art vereinbart mit der Versicherung den Vertrag für das zu ver-/mietende Kunstwerk. Nach Akzeptanz dieses Vertrages durch die Versicherung erfolgt die Zustellung des Kunstwerkes vom Eigentümer an den Mieter.